§ 1 Zweck des Vereins

Die Trimm- und Bolzplatzgemeinschaft Masbeck verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953, und zwar insbesondere durch die Unterhaltung sowie den Ausbau und die Erweiterung der bestehenden Freizeitanlage (Trimm- Bolz- und Spielplatz) Masbeck auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flur 25, Flurstück 47.

Der Verein hat die Aufgabe, ohne Streben nach Vorteilen, insbesondere durch Ausschluss einer gewinnbringenden Tätigkeit, Turnen, Spiel sowie sportliche Betätigung möglichst breiter Kreise der Bevölkerung zu fördern.